Dienstag, 24. Februar 2015

Verivox-Werbung mit den Geissens ist offenbar strafbar - nach dem Gleichbehandlungsgesetz müssen Medien umso mehr zur Verantwortung gezogen werden!


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Strafbarkeit - Werbung

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Erklärung zum Begriff Strafbarkeit - Werbung

Irreführende Werbung, welche unwahre Angaben enthält, wird als irrführende geschäftliche Handlung angesehen und ist gemäß § 16 UWG strafbar. Als Tatbestandsvoraussetzungen gelten gemäß § 16 Abs. 1 UWG:
  • irreführende geschäftliche Handlungen durch unwahre Angaben
  • Werbung in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Personenkreis bestimmt sind
  • die Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen
Darüber hinaus kann - insbesondere bei Vermögensschäden - der Tatbestand des Betruges bestehen.




Mitwirkende/Autoren:
Erstellt von JuraforumWiki-Redaktion, 01.06.2013 00:00
Zuletzt editiert von JuraforumWiki-Redaktion, 01.06.2013 00:00